Rechtsprechung
OLG Schleswig, 21.06.2018 - 1 U 29/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage wegen Vertragsstrafe erhoben: Kein Vorbehalt bei Abnahme erforderlich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 23.02.2018 - 4 O 367/15
- OLG Schleswig, 21.06.2018 - 1 U 29/18
- OLG Schleswig, 04.09.2018 - 1 U 29/18
- BGH, 26.06.2019 - VII ZR 191/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 03.11.2017 - 1 U 1/16
Verschiebung des Ausführungszeitraums führt nicht zum Entfall der Vertragsstrafe!
Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2018 - 1 U 29/18
Der Sachverhalt ist im Wesentlichen identisch mit dem unter dem Aktenzeichen 1 U 1/16 entschiedenen Rechtsstreit, vorliegend ist allerdings die auf das Jahr 2012 entfallene Vertragsstrafe Streitgegenstand.Daher kann zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf das im Anlagenkonvolut K 10 in diesen Rechtsstreit eingeführte Urteil des Senates vom 29.09.2017 in der Sache 1 U 1/16 Bezug genommen werden.
Vielmehr gelten die vom Senat im Urteil in der Sache 1 U 1/16 angeführten Grundsätze (Ziff. II. 4. des Urteils).
Die weiteren Ausführungen zur Auslegung der Vertragsklausel, insbesondere zur Frage einer Bedingtheit durch die rechtzeitige Fertigstellung des Kellers haben das Landgericht im angefochtenen Urteil und der Senat bereits ausführlich im Urteil in der Sache 1 U 1/16 erörtert.
- BGH, 24.05.1974 - V ZR 193/72
Vertragsstrafe: Vorbehalt
Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2018 - 1 U 29/18
Der Auftraggeber muss sich die Vertragsstrafe nicht bei der Abnahme vorbehalten, wenn er wegen seines Vertragsstrafenanspruchs bereits Klage erhoben hat und der Prozess zum Zeitpunkt der Abnahme noch andauert (Anschluss an BGH, NJW 1974, 1324).Der Auftraggeber muss sich die Vertragsstrafe nicht bei der Abnahme vorbehalten, wenn er wegen seines Vertragsstrafenanspruchs bereits Klage erhoben hat und der Prozess zum Zeitpunkt der Abnahme noch andauert (Anschluss an BGH, NJW 1974, 1324).
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05
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